Land und Staat unterstützen das energetische
Sanieren!
Geld von Land und Staat: Wer Gebäude
vom Fachhandwerker sanieren
lässt und dadurch den Energieverbrauch senkt, erhält Steuervergünstigungen
und Landesbeiträge.
Für 2009 und 2010 gelten derzeit
folgende Regelungen
(Stand: 13. Jänner 2009):
Der Abänderungsantrag, den die Parlamentskommission
beschlossen hat,
beinhaltet folgende wichtige Punkte:
Für 2008 bleibt alles beim Alten: Wer 2008 Sanierungsmaßnahmen
getätigt und bezahlt hat,
darf 55 Prozent der Investitionskosten von der Steuer abschreiben.
Es ist keine zusätzliche Meldung bei der Agentur für Einnahmen
erforderlich
Für 2009 und 2010 bleibt der Steuerbonus von 55 Prozent aufrecht.
Allerdings mit
zwei Änderungen: die 55 Prozent können nicht mehr in drei bis
zehn Jahren abgeschrieben
werden, sondern einheitlich und verbindlich in fünf Jahren. Hinzu
kommt, dass man eine
Meldung an die Agentur für Einnahmen machen muss. Die Meldung ist
nicht ein Gesuch
und muss auch nicht genehmigt werden, sondern dient der Agentur für
Einnahmen
zur Information und für eventuelle Kontrollen.
Der 55-Prozent-Steuerbonus ist nicht mehr mit dem Landesbeitrag kumulierbar.
Der Bürger muss sich zwischen dem Landesbeitrag und dem Steuerbonus
entscheiden.
Achtung: Die Änderungen sind noch nicht gültig. Abgeordnetenkammer
und Senat
müssen den Abänderungsantrag noch beschließen.
Wir halten Sie auf dem Laufenden.
Deshalb: Wenden
Sie sich an uns, sanieren Sie JETZT und sparen Sie
Energie und bares Geld!
Das sind die Förderungen:

Steuervergünstigung vom Staat, bei der Sie 55
Prozent der Kosten für energetisches
Sanieren von der Einkommenssteuer (Irpef) abschreiben können.

Beitrag vom Land in Höhe von 30 Prozent
der Ausgaben für Investitionen
in energetisches Sanieren und alternative Energien (kumulierbar mit staatlicher
Förderung voraussichtlich nur bis Ende 2008).
Downloads:
Broschüre zum
energetischen Sanieren (Größe 1,6 MB)
Vortrag
des Technikers auf den Infoabenden
Vortrag des Steuerexperten
auf den Infoabenden
Kurzübersicht:
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Formulare zum Ansuchen:
Wärmedämmung für Dach,
letzte Geschoßdecke und Terrasse
Wärmedämmung für Aussenmauern
Förderung zugelassenen
DÄMMSTOFFE
Mehr
Informationen über: Wärmedämmung bestehender Gebäude
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