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Land und Staat unterstützen das energetische Sanieren!

Geld von Land und Staat: Wer Gebäude vom Fachhandwerker sanieren
lässt und dadurch den Energieverbrauch senkt, erhält Steuervergünstigungen
und Landesbeiträge.


Für 2009 und 2010 gelten derzeit folgende Regelungen
(Stand: 13. Jänner 2009):

Der Abänderungsantrag, den die Parlamentskommission beschlossen hat,
beinhaltet folgende wichtige Punkte:

Für 2008 bleibt alles beim Alten: Wer 2008 Sanierungsmaßnahmen getätigt und bezahlt hat,
darf 55 Prozent der Investitionskosten von der Steuer abschreiben.
Es ist keine zusätzliche Meldung bei der Agentur für Einnahmen erforderlich

Für 2009 und 2010 bleibt der Steuerbonus von 55 Prozent aufrecht. Allerdings mit
zwei Änderungen: die 55 Prozent können nicht mehr in drei bis zehn Jahren abgeschrieben
werden, sondern einheitlich und verbindlich in fünf Jahren. Hinzu kommt, dass man eine
Meldung an die Agentur für Einnahmen machen muss. Die Meldung ist nicht ein Gesuch
und muss auch nicht genehmigt werden, sondern dient der Agentur für Einnahmen
zur Information und für eventuelle Kontrollen.

Der 55-Prozent-Steuerbonus ist nicht mehr mit dem Landesbeitrag kumulierbar.
Der Bürger muss sich zwischen dem Landesbeitrag und dem Steuerbonus entscheiden.
Achtung: Die Änderungen sind noch nicht gültig. Abgeordnetenkammer und Senat
müssen den Abänderungsantrag noch beschließen.

Wir halten Sie auf dem Laufenden.

Deshalb: Wenden Sie sich an uns, sanieren Sie JETZT und sparen Sie
Energie und bares Geld!


Das sind die Förderungen:


Steuervergünstigung vom Staat, bei der Sie 55 Prozent der Kosten für energetisches
Sanieren von der Einkommenssteuer (Irpef) abschreiben können.


Beitrag vom Land in Höhe von 30 Prozent der Ausgaben für Investitionen
in energetisches Sanieren und alternative Energien (kumulierbar mit staatlicher Förderung voraussichtlich nur bis Ende 2008).



Downloads:

Broschüre zum energetischen Sanieren (Größe 1,6 MB)

Vortrag des Technikers auf den Infoabenden

Vortrag des Steuerexperten auf den Infoabenden

Kurzübersicht: Welche Maßnahmen werden gefördert?


Formulare zum Ansuchen:

Wärmedämmung für Dach, letzte Geschoßdecke und Terrasse

Wärmedämmung für Aussenmauern

Förderung zugelassenen DÄMMSTOFFE


Mehr Informationen über: Wärmedämmung bestehender Gebäude

 

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